Die Georges-Anawati-Stiftung fördert kreative, innovative Projekte, die dem Stiftungszweck entsprechen und dazu beitragen, dass sich Menschen aus christlicher und muslimischer Tradition begegnen, kennen lernen und gemeinsam handeln.
Antragstermine
Projektanträge sollten bis zum 1. April bzw. 1. Oktober des Jahres eingereicht werden.
Schwerpunkte der Förderung sind:
- Projekte, die das nachbarschaftliche Miteinander von Christen sowie Muslimen, von Deutschen und Ausländern aus islamisch geprägten Kulturen fördern,
- Projekte, die im schulischen Bereich, in der Jugendarbeit und in der Erwachsenenbildung durchgeführt werden,
- Projekte, die in christlich-islamsicher Partnerschaft organisiert und durchgeführt werden,
- Projekte, die über "Kunst" die religiöse und kulturelle Begegnung fördern,
- Projekte, die von einem Träger und der GAS gemeinsam vorbereitet werden.
Nicht gefördert werden können:
- Projekte von staatlichen und parteinahen Stiftungen,
- Projekte von öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten, Instituten etc.,
- Projekte von kirchlichen Spitzenorganisationen und Einrichtungen z.B. DBK, ZdK, EKD, Diözesen, Landeskirchen...,
- Projekte, die vom Träger langfristig angelegt sind (länger als zwei Jahre),
- Projekte, deren Personalkostenförderung rechtliche Verpflichtungen zur Folge haben,
- Projekte, die eine Religion verunglimpfen oder zum Übertritt auffordern,
- Reisekosten.